Liebe Kolleginnen und Kollegen im vrb hessen,
wir haben es angekündigt: Es wird sich ein bisschen was verändern in vrb hessen.
Eine erste Veränderung ist neben dem Verbandsnamen auch der Name unserer Verbandszeitschrift. Lesen Sie selbst:
📧 Kontakt: Kerstin Mück mitgliederverwaltung@vrb-hessen.de 📮 Postalisch: Postfach 1222 · 65532 Limburg an der Lahn #vdl_hessen #LehrkräfteHessen #Team_vdl #Lehrkräfteverband #BildungVerbindet #gemeinsam_bildung_mitgestalten #Mitgliederbetreuung #Mitgliederverwaltung
Liebe Mitglieder, nach Informationen des dbb hessen wird sich die technische Umsetzung der Gehaltserhöhung verzögern. Hintergrund ist, dass die tarifrechtlichen und gesetzgeberischen Abläufe bis zum 1. Juli organisatorisch nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Auszahlung der erhöhten Bezüge Nach derzeitigem Stand soll die erste Auszahlung der erhöhten Bezüge mit der Augustbesoldung erfolgen. Die Nachzahlung für den Monat Juli wird voraussichtlich …
Mit der heute im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Neuregelung der Pflichtstundenverordnung streicht das Land Hessen faktisch die Altersermäßigung für alle Lehrkräfte, die das 55. Lebensjahr erreichen. Künftig erhalten neue Jahrgänge eine Entlastung erst ab dem 60. Lebensjahr. Für den vrb hessen ist das ein fatales Signal und das Gegenteil von Wertschätzung gegenüber den Lehrkräften. Angesichts …
Liebe Kolleginnen und Kollegen im vrb hessen,
wir haben es angekündigt: Es wird sich ein bisschen was verändern in vrb hessen.
Eine erste Veränderung ist neben dem Verbandsnamen auch der Name unserer Verbandszeitschrift. Lesen Sie selbst:
Trotz zahlreicher Hinweise und Einwände der Gewerkschaften und Verbände hält die Landesregierung an ihrem Vorhaben fest und lässt die Bedenken von Berufsverbänden, Eltern- sowie Schülerinnen- und Schülervertretungen weitgehend unberücksichtigt. Künftig sollen Lehrkräfte erst ab dem 60. Lebensjahr eine Entlastung bei den Pflichtstunden erhalten. Bislang setzt die erste Stufe der Altersermäßigung bereits mit 55 Jahren ein. …
Die Landesvertreterversammlung hat am heutigen Freitag einen neuen Landesvorstand gewählt:
Claus Eschenauer übernimmt den Landesvorsitz.
Unterstützt wird er durch seine stellvertretenden Vorsitzenden Kerstin Mück und Timo Marx.
Die finanziellen Geschicke des Verbandes lenkt ab sofort Jasmin Richter als Landeskassiererin.
Wir wünschen dem neuen Team viel Erfolg für die Amtszeit!
Auf Einladung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) und des Hessischen Philologenverbandes (HPhV) kamen am Freitag zahlreiche Lehrkräfte aus Nordhessen zum traditionellen bildungspolitischen Gespräch in Fritzlar zusammen. Zu Gast war erneut der Hessische Minister für Kultus, Bildung und Chancen, Armin Schwarz, der über aktuelle bildungspolitische Vorhaben der Landesregierung informierte und sich den Fragen der anwesenden Lehrerinnen …
Erstellung der PR-Nachrichten durch die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat Schule / Stand: 04.05.2026 Geplante Kürzung der Altersermäßigung für Lehrkräfte und UBUS-Kräfte ab 55 Jahren Leider bleiben bei den geplanten Einsparungen der Landesregierungen die hessischen Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte als unmittelbar Betroffene nicht außen vor. Erhalten diese bislang nach Vollendung des 55. Lebensjahres gemäß der Pflichtstundenverordnung (PflStdV …
Wir wünschen viel Freude beim digitalen Blättern:
Werte Kolleginnen und Kollegen,
anbei finden Sie die aktuelle Ausgabe der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat zum Download:
dlh-Nachrichten aus dem Personalrat 6 (Januar 26)
Sehr geehrter Herr Minister Schwarz, der Gesamtpersonalrat Schule beim Staatlichen Schulamt Fulda schließt sich der Resolution zur Notwendigkeit von dienstlichen Endgeräten des Gesamtpersonalrats Schule des Staatlichen Schulamts Offenbach an. Auch in Fulda wird von den Lehrkräften erwartet, sich allen digitalen Neuerungen und Herausforderungen anzunehmen. Unsere Schulträger haben 2020 alle Lehrkräfte mit Laptops oder iPads ausgestattet. Diese waren allerdings …
Hinweis für Ihre Steuererklärung:Für den Nachweis Ihrer Mitgliedsbeiträge benötigen Sie keine separate Bescheinigung. Es genügt vollkommen, dem Finanzamt eine Kopie Ihres Kontoauszugs einzureichen, auf dem die Abbuchungen der Beiträge ersichtlich sind. Ihr Claus Eschenauer